Bereits mit Abschluss des Vertrages wird Ihnen als Mietkäufer das medizintechnische Gerät oder der Apparat wirtschaftlich zugerechnet. Sie können so sämtliche Steuervergünstigungen und Abschreibungen nutzen und frei gestalten. Da es sich beim Mietkauf quasi um einen Verkauf des Investitionsobjektes auf Raten durch den Mietkauf-Geber an den Mietkäufer handelt, ist die Mehrwertsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung mit der ersten Mietkaufrate fällig. Als Mietkäufer können sie diese als Vorsteuer voll geltend machen. Und mit Zahlung der letzten Rate geht auch das zivilrechtliche Eigentum automatisch auf Sie als Mietkäufer über.
Vorteile vom Mietkauf
Gestaltungsfreiheit und Steuervorteile optimal nutzen
- Das medizintechnische Gerät oder der Apparat zählt zu Ihrem Anlagevermögen
- Sie zahlen während der Vertragslaufzeit nur eine Nettorate
- Die gesamte Mehrwertsteuer wird bei der Übernahme des medizintechnischen Gerätes oder des Apparates beglichen und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden
- Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte können die Mehrwertsteuer finanzieren
- Sie können auch gebrauchte medizintechnische Geräte oder der Apparate finanzieren.
- Die Investitionszulage (branchen- und objektbedingt) kann von Ihnen beantragt werden.
- Das wirtschaftliche Eigentum ist bereits bei Vertragsabschluss bei Ihnen.
- Die Mietkaufraten bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert.
- Die Mietkaufraten können durch das Ratenausfall-Schutzprogramm abgesichert werden.
- Hausbankunabhängige Finanzierung - Schonung der Kreditspielräume.
- Freie Wahl der AfA-Methode.
- Sie können die Höhe der Mietkaufraten mitbestimmen.